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Qualität, Leistungen & Rechte

Geförderte Qualifizierung: Leistungsarten, Voraussetzungen, typischer Ablauf

Geförderte Qualifizierung: was üblich ist

Die Agentur für Arbeit kann unter definierten Voraussetzungen Kosten einer beruflichen Maßnahme übernehmen – oft bis zu 100 % der Lehrgangsgebühren, sofern die Voraussetzungen im Einzelfall passen.

Welche Kostenposten können dabei sein?

Laut öffentlicher Darstellung der Agentur können u. a. folgende Positionen infrage kommen:

Lehrgangsgebühren inkl. Lernmittel und Prüfungsgebühren
Fahrtkosten zur Bildungsstätte
Kinderbetreuungskosten während der Weiterbildung
Auswärtige Unterbringung und Verpflegung (falls tägliches Pendeln nicht zumutbar ist)

Welche Kosten in Deinem Fall übernommen werden, klärst Du im persönlichen Beratungsgespräch mit der Agentur für Arbeit.

Voraussetzungen

Eine Zusage ist möglich, wenn u. a.:

Du arbeitslos, arbeitssuchend oder von Arbeitslosigkeit bedroht bist
Die Weiterbildung notwendig ist, um Deine Arbeitsmarktchancen zu verbessern
Bildungsträger und Maßnahme für die Förderung zugelassen sind
Du ein persönliches Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit geführt hast

Typischer Ablauf bis zum Kursstart

1.Termin vereinbaren – Kontaktiere Deine Agentur für Arbeit
2.Beratungsgespräch – Besprich Deinen Qualifizierungswunsch
3.Zusage erhalten – bei positiver Entscheidung bekommst Du die gebündelten Leistungen
4.Kurs wählen – wähle einen zugelassenen Anbieter
5.Maßnahme starten – Abrechnung in der Regel direkt zwischen Agentur und Träger

Nächster Schritt

Kontaktiere uns für eine kostenlose Beratung. Wir helfen Dir bei der Vorbereitung auf das Gespräch mit der Agentur für Arbeit und stellen Dir alle nötigen Unterlagen bereit.

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Nächster Schritt Kursstart?

Wir klären in einem kurzen Gespräch, welcher Campus-Kurs zu Dir passt und wie Du Unterlagen für die Agentur vorbereitest.

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