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AZAV-Zertifizierung: Was sie bedeutet und was sie für Dich heißt

AZAV einfach erklärt: Wer Träger und Maßnahmen zulässt, was nach SGB III geprüft wird, was die Zulassung für eine Förderung bedeutet und wo Du sie prüfst.

Von Itera CampusVeröffentlicht am Aktualisiert am

Zahlen im Überblick

KennzahlWertQuelle
Übernahme der Lehrgangskosten bei bewilligter Förderung100 %§§ 83, 84 SGB III

Was AZAV bedeutet

AZAV ist die Abkürzung für „Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung“. Sie ist eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auf Grundlage von § 184 SGB III und konkretisiert, was das Gesetz in den §§ 176 bis 183 SGB III vorgibt: Wer Maßnahmen der Arbeitsförderung durchführen will, die die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter bezahlt, braucht eine Zulassung als Träger, und in der Regel braucht auch die einzelne Maßnahme eine Zulassung.

Für Dich als Teilnehmer:in ist AZAV deshalb kein Marketingbegriff, sondern eine Voraussetzung: Nach § 81 SGB III kann die Agentur für Arbeit die Weiterbildungskosten nur übernehmen, wenn Maßnahme und Träger zugelassen sind.

Wer prüft: fachkundige Stellen und die DAkkS

Die Agentur für Arbeit zertifiziert nicht selbst. Die Zulassung erteilen sogenannte fachkundige Stellen, private Zertifizierungsgesellschaften, die dafür von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditiert sein müssen. Diese Stellen prüfen Unterlagen, führen Audits durch, erteilen die Zulassung befristet und überwachen sie in regelmäßigen Abständen. So entsteht ein zweistufiges System: Die DAkkS akkreditiert die Prüfer, die Prüfer lassen Träger und Maßnahmen zu.

Trägerzulassung: die fünf Kriterien nach § 178 SGB III

Ein Bildungsträger wird zugelassen, wenn er

  1. die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzt,
  2. in der Lage ist, die berufliche Eingliederung der Teilnehmenden in den Arbeitsmarkt durch eigene Bemühungen zu unterstützen,
  3. Leitung, Lehr- und Fachkräfte mit passender Aus- und Fortbildung sowie Berufserfahrung einsetzt,
  4. ein System zur Sicherung der Qualität anwendet und
  5. mit den Teilnehmenden Verträge mit angemessenen Bedingungen schließt, insbesondere zu Rücktritts- und Kündigungsrechten.

Der zweite Punkt wird oft übersehen: Ein zugelassener Träger muss sich aktiv um die Eingliederung kümmern, etwa mit Bewerbungscoaching und Kontakten zu Arbeitgebern. Genau daran kannst Du Anbieter messen.

Maßnahmenzulassung: worauf es ankommt

Neben dem Träger wird die einzelne Maßnahme geprüft (§§ 179, 180 SGB III). Kriterien sind unter anderem:

  • Ziel und Konzept: Die Maßnahme muss nach Ziel, Inhalt, Methode und Dauer geeignet sein, den angestrebten Zweck zu erreichen.
  • Arbeitsmarktbezug: Bei beruflicher Weiterbildung muss die Qualifikation arbeitsmarktlich zweckmäßig sein.
  • Qualifiziertes Personal und eine angemessene Teilnehmerzahl.
  • Angemessene Dauer: Die Vollzeitdauer soll nicht länger sein als für das Ziel nötig.
  • Angemessene Kosten: Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht dafür Durchschnittskostensätze; teurere Maßnahmen brauchen eine Begründung.

Die Zulassung einer Maßnahme erkennst Du an einer Maßnahmenummer, die auch im Bescheid der Agentur für Arbeit auftaucht.

Was die Zulassung für Dich bedeutet

FrageAntwort
Kann eine nicht zugelassene Weiterbildung gefördert werden?Nein. § 81 Absatz 1 Nummer 3 SGB III setzt die Zulassung von Maßnahme und Träger voraus.
Bedeutet Zulassung automatisch Förderung?Nein. Die Zulassung ist eine von drei Voraussetzungen; dazu kommen Notwendigkeit und Beratung vor Beginn. Die Entscheidung ist Ermessen.
Sagt die Zulassung etwas über Jobchancen aus?Nur indirekt: Der Träger muss die Eingliederung unterstützen. Ein Ergebnis garantiert sie nicht.
Gilt die Zulassung unbegrenzt?Nein, sie ist befristet und wird durch Audits überwacht; Träger müssen sie erneuern.
Darf ein Träger ohne Zulassung Kurse anbieten?Ja, aber diese Kurse können nicht über die Arbeitsförderung finanziert werden.

Woran Du eine zugelassene Maßnahme erkennst

  1. Nachfragen: Seriöse Anbieter nennen Maßnahmenummer und die zulassende fachkundige Stelle auf Anfrage.
  2. KURSNET prüfen: Die Weiterbildungsdatenbank der Bundesagentur für Arbeit listet Maßnahmen mit Zulassung; auch mein NOW greift auf diese Angebote zu.
  3. Beratungsgespräch: Die Vermittlungsfachkraft der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters sieht, ob ein Angebot förderfähig ist.

Ob ein konkretes Angebot zugelassen ist, siehst Du in der Kursbeschreibung oder klärst es im Beratungsgespräch. Wir stellen Dir für Deinen Wunschkurs alle Unterlagen zusammen, die Du dafür brauchst.

Häufige Missverständnisse

  • „AZAV-zertifiziert heißt: Der Kurs ist gut.“ Die Zulassung prüft Struktur, Personal, Verträge und Kosten. Wie gut der Unterricht ist, siehst Du am Format: Live-Unterricht, Praxisprojekte, kleine Gruppen, Feedback.
  • „Mit AZAV bekomme ich die Förderung sicher.“ Nein, siehe oben. Die Förderung bleibt eine Einzelfallentscheidung.
  • „AZAV gilt für den Anbieter, nicht für den Kurs.“ Beides muss zugelassen sein; ein zugelassener Träger kann auch nicht zugelassene Kurse anbieten.
  • „AZAV und Zertifikate sind dasselbe.“ Die Zulassung betrifft die Maßnahme. Welche Zertifikate Du am Ende bekommst, etwa ein IHK Zertifikat, ist eine Frage des Kursinhalts.

Für Bildungsträger: der Weg zur Zulassung in Kürze

Viele Anfragen zu AZAV kommen von Anbietern. Der Ablauf: eine akkreditierte fachkundige Stelle auswählen, ein Qualitätsmanagementsystem einführen, Unterlagen zu Leistungsfähigkeit, Personal, Konzepten und Vertragsbedingungen vorlegen, Audit bestehen, Maßnahmen einzeln zulassen lassen und die Zulassung durch Überwachungsaudits erhalten. Kosten und Dauer hängen von der Stelle und vom Umfang ab; belastbare Zahlen nennen die fachkundigen Stellen auf Anfrage.

Weiterlesen

Welche Voraussetzungen für eine Förderung gelten, erklärt Förderung: Voraussetzungen; wie das Gespräch bei der Agentur läuft, steht unter Förderung beantragen.

Häufige Fragen

Was bedeutet AZAV?

AZAV steht für Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung. Die Verordnung regelt, wie fachkundige Stellen akkreditiert werden und nach welchen Kriterien sie Bildungsträger und Maßnahmen zulassen, die über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter finanziert werden können (§§ 176 bis 184 SGB III).

Ist eine AZAV-Zulassung ein Qualitätssiegel für die Inhalte eines Kurses?

Nur eingeschränkt. Geprüft werden Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Trägers, die Qualifikation von Leitung und Lehrkräften, ein Qualitätssicherungssystem, faire Vertragsbedingungen sowie Konzept, Dauer, Kosten und Arbeitsmarktbezug der Maßnahme. Ob der Unterricht gut ist, entscheidet sich trotzdem im Kurs – Live-Format, Praxisprojekte und Feedback sind die Kriterien, auf die Du zusätzlich achten solltest.

Wer vergibt die AZAV-Zulassung?

Nicht die Agentur für Arbeit, sondern private fachkundige Stellen, die von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditiert sind. Sie prüfen Träger und Maßnahmen, erteilen die Zulassung befristet und überwachen sie mit Audits.

Bekomme ich mit einer zugelassenen Maßnahme automatisch eine Förderung?

Nein. Die Zulassung ist eine von drei Voraussetzungen nach § 81 SGB III. Dazu kommen die Notwendigkeit der Weiterbildung für Deine berufliche Eingliederung und die Beratung durch die Agentur für Arbeit vor Beginn. Ob gefördert wird, ist eine Ermessensentscheidung im Einzelfall.

Wie finde ich heraus, ob ein Kurs zugelassen ist?

Frag den Anbieter nach der Maßnahmenummer und der Zulassung der fachkundigen Stelle, prüfe den Eintrag in KURSNET, der Weiterbildungsdatenbank der Bundesagentur für Arbeit, oder kläre es im Beratungsgespräch bei Deiner Agentur für Arbeit oder Deinem Jobcenter.

Quellen und weiterführende Links

  1. Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) (gesetze-im-internet.de)
  2. SGB III § 176 – Grundsatz der Zulassung von Trägern und Maßnahmen (gesetze-im-internet.de)
  3. SGB III § 178 – Trägerzulassung (gesetze-im-internet.de)
  4. SGB III § 180 – Zulassung von Maßnahmen (gesetze-im-internet.de)
  5. SGB III § 184 – Verordnungsermächtigung (AZAV) (gesetze-im-internet.de)
  6. SGB III § 81 – Grundsatz der Förderung beruflicher Weiterbildung (gesetze-im-internet.de)
  7. Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) (dakks.de)
  8. Bundesagentur für Arbeit – Diese Maßnahmen fördert die Bundesagentur für Arbeit (Bildungsträger) (arbeitsagentur.de)
  9. KURSNET – Weiterbildungsdatenbank der Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de)

Über den Herausgeber

Itera Campus ist ein Bildungsanbieter mit Sitz in München und offizieller Partner der IHK Akademie München und Oberbayern; die vollständigen Anbieterangaben stehen im Impressum. Die Redaktion belegt Zahlen mit Quelle und Stichtag: Gehaltsangaben nach dem Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit, Förderregeln nach SGB III und AZAV, Kennzahlen zu den eigenen Kursen aus eigener Erhebung. Impressum

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