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Für Arbeitssuchende in Dresden

Förderung in Dresden beantragen

Die Agentur für Arbeit Dresden kann die Kosten einer beruflichen Weiterbildung übernehmen, wenn die Voraussetzungen nach § 81 SGB III erfüllt sind. Hier findest Du Adresse und Kontakt, den Ablauf des Beratungsgesprächs, eine Unterlagen-Checkliste und die Förderwege im Überblick.

Wir helfen Dir beim AntragKostenlos · Unverbindlich

Agentur für Arbeit Dresden: Adresse und Kontakt

Henriette-Heber-Straße 6, 01069 Dresden
Website der Agentur für Arbeit Dresden öffnen →

Servicenummer für Arbeitnehmer:innen: 0800 4 5555 00 (Mo–Do 8–18 Uhr, Fr 8–14 Uhr, gebührenfrei)

Termine und Rückfragen auch über das Kontaktformular der Bundesagentur für Arbeit.

Zuständig ist die Agentur für Arbeit, wenn Du Arbeitslosengeld I beziehst, arbeitsuchend gemeldet oder von Arbeitslosigkeit bedroht bist. Bei Leistungen der Grundsicherung ist es das Jobcenter Dresden.

Welche Förderwege gibt es in Dresden?

Für eine mehrmonatige Weiterbildung ist die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach § 81 SGB III der passende Weg. Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) deckt kürzere Maßnahmen ab – viele verwechseln die beiden.

Förderung der beruflichen Weiterbildung (§ 81 SGB III)

  • Berufliche Weiterbildung über Monate, mit Zertifikat oder Abschluss
  • Voraussetzungen: Notwendigkeit, Beratung vor Beginn, zugelassene Maßnahme und Träger
  • Lehrgangskosten bis zu 100 %, dazu Fahr- und Kinderbetreuungskosten möglich
  • Ermessensentscheidung der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters

Aktivierung und Vermittlung (§ 45 SGB III, AVGS)

  • Coaching, Bewerbungstraining, Profiling, betriebliche Erprobung
  • Vermittlung beruflicher Kenntnisse höchstens acht Wochen, beim Arbeitgeber höchstens sechs Wochen
  • Variante für private Arbeitsvermittlung: finanziert keine Kurse
  • Ebenfalls Ermessensleistung ohne Rechtsanspruch

In 5 Schritten durch die Beantragung

Wir bereiten Dich auf jeden Schritt vor – von der Terminvereinbarung bis zur Entscheidung der Agentur.

1

Beratungstermin vereinbaren

Ruf bei der Agentur für Arbeit Dresden an (Servicenummer 0800 4 5555 00) oder nutze das Kontaktformular der Bundesagentur. Sag direkt, dass es um eine berufliche Weiterbildung geht – dann landest Du bei der richtigen Vermittlungsfachkraft.

2

Vorbereitung mit uns

Wir bereiten Dich auf das Gespräch vor: welche Unterlagen Du brauchst, wie Du den Bedarf begründest und welche Fragen typischerweise gestellt werden.

3

Angebot und Begründung vorlegen

Bring ein vollständiges Kursangebot mit Inhalten, Dauer, Zertifikaten und Starttermin mit – dazu Stellenanzeigen, die zeigen, dass Dein Bildungsziel am Arbeitsmarkt gefragt ist. Wir erstellen Dir eine vollständige Maßnahmenübersicht.

4

Entscheidung der Agentur

Ob und in welchem Umfang gefördert wird, entscheidet die Agentur für Arbeit im Einzelfall. Bei positivem Bescheid erhältst Du die Bewilligung mit Bildungsziel, Gültigkeit und Region.

5

Weiterbildung starten

Mit der Bewilligung meldest Du Dich beim Träger an; die Agentur rechnet die Lehrgangskosten direkt mit dem Träger ab. Im Förderfall zahlst Du keinen Eigenanteil an den Lehrgangskosten.

Checkliste: Das nimmst Du zum Beratungsgespräch mit

Je konkreter Deine Unterlagen, desto leichter kann die Vermittlungsfachkraft die Notwendigkeit der Weiterbildung beurteilen.

  1. Kundennummer und Ausweis
  2. Aktueller Lebenslauf mit bisheriger Erfahrung und der Qualifikationslücke
  3. Bildungsziel als konkrete Rolle, z. B. IT-Projektkoordination oder KI-Anwendung
  4. Fünf bis zehn aktuelle Stellenanzeigen, die diese Qualifikation verlangen
  5. Vollständiges Kursangebot mit Inhalten, Dauer, Zertifikaten und Starttermin
  6. Nachweise über eigene Bewerbungen und Absagen, falls vorhanden

Was kann die Förderung übernehmen?

Lehrgangskosten inkl. Lernmittel und Prüfungsgebühren (bis zu 100 %, §§ 83, 84 SGB III)
Fahrkosten zum Kursort (§ 85 SGB III)
Kinderbetreuungskosten (§ 87 SGB III)
Auswärtige Unterbringung und Verpflegung, falls nötig (§ 86 SGB III)

Ob und in welchem Umfang Kosten übernommen werden, entscheidet die Agentur für Arbeit im Einzelfall. Ein Weiterbildungsgeld von 150 Euro im Monat gibt es nur bei Weiterbildungen mit Berufsabschluss (§ 87a SGB III).

Unsere Weiterbildungen in Dresden

Häufige Fragen zur Förderung in Dresden

Wie beantrage ich die Förderung einer Weiterbildung in Dresden?

Über ein Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit Dresden oder, wenn Du Leistungen der Grundsicherung beziehst, beim Jobcenter. Gefördert werden kann nach § 81 SGB III, wenn die Weiterbildung notwendig ist, um Arbeitslosigkeit zu beenden oder abzuwenden, die Beratung vor Beginn stattgefunden hat und Maßnahme sowie Träger zugelassen sind. Die Entscheidung ist eine Ermessensentscheidung im Einzelfall. Bring ein konkretes Angebot, Stellenanzeigen für Dein Ziel und Deinen Lebenslauf mit.

Welche Kosten kann die Agentur für Arbeit Dresden übernehmen?

Bei bewilligter Förderung können Lehrgangskosten einschließlich Lernmitteln und Prüfungsgebühren bis zu 100 Prozent, Fahrkosten, Kinderbetreuungskosten und bei Bedarf auswärtige Unterbringung übernommen werden (§§ 83 bis 87 SGB III). Im Förderfall zahlst Du keinen Eigenanteil an den Lehrgangskosten. Was in Deinem Fall gilt, klärt das Beratungsgespräch.

Reicht ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) für die Weiterbildung?

Nein. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 SGB III dürfen berufliche Kenntnisse höchstens acht Wochen lang vermitteln; sie sind für Coaching, Bewerbungstraining und kurze Qualifizierungen gedacht. Eine mehrmonatige Weiterbildung in KI, Sales oder Projektmanagement läuft über die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach § 81 SGB III. Sprich das im Beratungsgespräch direkt an.

Wie lange ist eine bewilligte Förderung gültig?

Die Bewilligung ist laut Bundesagentur für Arbeit zeitlich befristet, regional begrenzt und auf ein Bildungsziel beschränkt. Das Datum, bis zu dem die Weiterbildung beginnen muss, steht im Bescheid. Stimme deshalb den Kursstart vor dem Termin ab: Wir haben monatliche Starttermine und nennen Dir den nächsten passenden.

Bin ich bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter Dresden richtig?

Wer Arbeitslosengeld I bezieht, arbeitsuchend gemeldet oder von Arbeitslosigkeit bedroht ist, wendet sich an die Agentur für Arbeit Dresden. Wer Leistungen der Grundsicherung bezieht, wendet sich an das Jobcenter; es kann dieselben Förderinstrumente einsetzen (§ 16 SGB II).

Was passiert, wenn die Förderung abgelehnt wird?

Du kannst innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen (§ 84 SGG) oder einen neuen Antrag mit besserer Vorbereitung stellen: konkretes Bildungsziel, Stellenanzeigen als Nachweis für den Arbeitsmarktbedarf, vollständiges Angebot eines zugelassenen Trägers. Wie das geht, erklärt der Campus-Wissen-Artikel „Förderung abgelehnt – Was tun?“; wir helfen Dir kostenlos bei der Vorbereitung.

Weiterlesen im Campus-Wissen

Wir übernehmen den Papierkram

Du musst Dich nicht allein durch den Antrag kämpfen. Wir helfen Dir Schritt für Schritt – von der Vorbereitung bis zum Start.

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